Impfberechtigte
Wann sind Sie impfberechtigt?
Jede Corona-Erkrankung zählt wie eine Impfung, bei einem Abstand zwischen Impfung und Erkrankung von > 3 Monaten.
Erst- und Zweitimpfungen
Impfberechtigt für die Erst- oder Zweitimpfung sind alle Personen ab dem 12. Lebensjahr. Jugendliche erhalten die Impfung nur im Beisein eines Elternteils.
Auffrischungsimpfung Nr. 1
Personen deren Zweitimpfung 6 Monate zurückliegt und darüber hinaus eines der folgenden Kriterien erfüllen, können eine Auffrischungsimpfung erhalten:
-
Alle Personen im Alter von ≥ 12 Jahren
Folgende Personen dürfen bereits 4 Wochen nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten:
-
Schwer immungeschwächte Personen. Dazu gehören insbesondere Menschen mit einer Immunschwäche, verursacht durch bestimmte Medikamente und oder auch krankheitsbedingt.
-
Personen, die bisher eine Impfstoffdosis von Johnson & Johnson erhalten haben, sollen eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis, wie z.B. BioNTech, ab 4 Wochen nach der Johnson&Johnson®-Impfung erhalten
Auffrischungsimpfung Nr. 2
Folgende Personen erhalten 6 Monate nach Ihrer 1. Auffrischungsimpfung bei uns Ihre 2. Auffrischungs-impfung
-
Alle Personen im Alter von ≥ 60 Jahren
-
Alle Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung einem erhöhten Risiko durch eine Infektion mit Sars-Cov-2 ausgesetzt sind (Attestiert durch den Hausarzt)
-
medizinisches Personal
Eine 3. Auffrischungsimpfung (insgesamt 5. Impfung) wird nur in Ausnahmefällen empfohlen, bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Hausarzt.
Die Indikation zur Impfung wird vor Ort durch uns überprüft, hierbei richten wir uns nach den Kriterien der STIKO (ständige Impfkommission)